Der neue Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Batteriespeichern in privaten Haushalten ist ein Meilenstein für den systemdienlichen Betrieb von Hausakkus. Er sieht zwei Modelle vor, wie private Speicher künftig am Strommarkt teilnehmen können, ohne für jede bezogene Kilowattstunde Netzentgelte zahlen zu müssen.

Die beiden Modelle

Bei der Abgrenzungsoption wird der Speicher separat gemessen – mit einem eigenen Stromzähler. In diesem Fall werden Ein- und Ausspeicherung exakt erfasst, und für diese Strommengen entfallen die Netzentgelte vollständig. Das macht den systemdienlichen Betrieb von Speichern wirtschaftlich attraktiv und ermöglicht insbesondere die Optimierung bestehender Heimspeicher, die bisher volkswirtschaftlich nicht effizient eingesetzt wurden.

Die sogenannte Pauschaloption verzichtet auf eine getrennte Messung. Stattdessen wird angenommen, dass jede Kilowattstunde, die über eine pauschal festgelegte PV-Einspeisemenge hinaus eingespeist wird, aus dem Speicher stammt. Diese Einspeisemenge ist abhängig von der Größe einer eventuell vorhandenen PV-Anlage. Für diese „überschüssige" Einspeisung erhält der Betreiber eine Rückerstattung der Netzentgelte – in Höhe von 15 bis 20 Cent pro Kilowattstunde.

Das Problem: Fehlanreize

Diese Regelung schafft Fehlanreize.

Da die PV-Anlage und der Speicher gemeinsam mehr einspeisen als die angesetzte Pauschalmenge, führt jede zusätzliche Kilowattstunde PV-Strom marginal zu einem festen Einkommen in Höhe der rückerstatteten Netzentgelte – zusätzlich zum Marktwert des Stroms und der Marktprämie.

Es handelt sich also – at the margin – um eine zusätzliche PV-Einspeisevergütung von ca. 15 bis 20 Cent pro Kilowattstunde, mit den entsprechend bekannten Fehlanreizen.

Ein Haushalt, der die pauschale Regelung gewählt hat, wird auch bei sehr negativen Marktpreisen weiterhin Strom ins Netz einspeisen, um diese effektive Vergütung aus der Netzentgelt-Pauschale zu erhalten, da bei der Zählung der Mengen keine Stundenregel greift.

Er wird zudem seine PV-Anlage auf maximale Produktion nach Süden ausrichten, statt eine Ost-West-Ausrichtung zu wählen, die viel besser dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Strommarkt entspräche.

Und er hätte kaum noch Anreize, den Eigenverbrauch in die Mittagsstunden zu fokussieren, da das Einkommen durch den eingespeisten Strom nun in etwa den Kosten für Strombezug in den Randstunden entspricht.

Eine bessere Lösung

Eine verpflichtende Zählerlösung für Heimspeicher wäre daher systemdienlicher. Doch angesichts der hohen Installationskosten in Deutschland würde eine solche Pflicht viele Speicherprojekte wirtschaftlich unattraktiv machen – und insbesondere verhindern, dass bestehende Speicher überhaupt im Arbitrage-Handel verwendet werden können.

Daher fällt es schwer, hier eine klare Empfehlung gegen die Pauschaloption auszusprechen.

Aber es wäre sehr sinnvoll, an einem zentralen Punkt nachzuschärfen:

Mengen, die zu Zeiten negativer Day-Ahead-Preise ins Stromnetz eingespeist werden, sollten bei der Rückerstattung der Netzentgelte nicht berücksichtigt werden.

Da sämtliche Haushalte mit Pauschaloption zwingend ein Smart Meter besitzen, wäre dies einfach umzusetzen – und würde die extremsten Fehlanreize beseitigen.

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